Es ist nicht auszuschließen, dass es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einmal brennt. Sobald die Feuerwehr den Brand gelöscht hat, ergeben sich für die Betroffenen viele Fragen und Probleme: Grundsätzlich entstehen bei jedem Brand Schadstoffe.
Eine erhöhte Schadstoffbelastung ist deshalb möglich, eine stark erhöhte Schadstoffbelastung ist oft sogar wahrscheinlich! Dabei ist wichtig, dass die Schadstoffe nach dem Löschen des Feuers weiterhin im Raum sind und nicht mit den Flammen verschwinden Was Sie jetzt grundsätzlich tun sollten:
- Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht allein! Achten Sie auch auf älter Menschen und Behinderte!
- Bei jeder gesundheitlichen Beeinträchtigung oder bei Unwohlsein nach einem Brand suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. In eiligen Fällen alarmieren Sie sofort den Notarzt des Rettungsdienstes (Telefon 112).
- Informieren Sie baldmöglichst Ihre Versicherung und ggf. auch Ihren Vermieter.
- Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in die nicht vom Brand betroffenen Räume. (z.B. Auslegen von Folien)
- Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht von einem Fachbetrieb beseitigt und entsorgt werden. Auskünfte gibt Ihnen Ihre zuständige Kommune oder Ihre Feuerwehr
- Getränke, Lebensmittel und vor allem Arzneimittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist, oder in die Rauch gedrungen sein könnte, sollten sofort entsorgt werden.
- Ist Ihre Wohnung durch Brand, Ruß oder Rauch betroffen, so sollten Sie Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
- Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Die Feuerwehr kann Ihnen dabei helfen.
Maßnahmen bei geringer Schadstoffbelastung:
- Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei. Dieses gilt auch für kurze Aufenthalte um zum Beispiel Wertsachen oder Dokumente zu holen.
- Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können hier ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Allerdings sollten Sie dabei Schutzhandschuhe und idealerweise Staubmasken verwenden und für ausreichende Belüftung der Räume sorgen.
- Achten Sie auf eine gründliche Körperreinigung nach dem Verlassen der Räume.
- Nehmen Sie in den betroffenen Bereichen und während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten keine Speisen und Getränke zu sich.
Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Schadstoffbelastung:
- Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
- Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff. Für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken mit Schutzklasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten oder Gummihandschuhe für Nassarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen. Dieses erhalten Sie alles in jedem gut sortiertem Baumarkt.
- Achten Sie auf eine gründliche Körperreinigung nach dem Verlassen der Räume.
- Nehmen Sie in den betroffenen Bereichen und während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten keine Speisen und Getränke zu sich.
Bei einer stark erhöhten Schadstoffbelastung:
Betreten Sie die betroffenen Räume nicht!
- Bei stark betroffenen Räumen ist eine Messung der Schadstoffbelastung erforderlich. Ihre Feuerwehr oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gerne weiter.
- Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten sollten Fachfirmen für die Sanierung von Brandschäden herangezogen werden, welche mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der „Leitlinie zur Brandschadenssanierung“ des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Hier hilft Ihnen sicher auch Ihre Versicherung weiter.
Sollten Sie noch weiter Fragen haben helfen wir Ihnen gerne weiter!