Kennzeichnungswesten


Gruppenführer

Der Gruppenführer befehligt die taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstruppführer und -mann, Wassertruppführer und -mann sowie Schlauchtruppführer und -mann.

Der Gruppenführer

  • erkundet die Lage
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbständig leiten
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Abschnittsleiter

Bei Schadenslagen die eine Aufteilung in mehrere Einsatzabschnitte erfordert werden Abschnittsleiter eingesetzt die den Zugführer / Einsatzleiter bei seinen Aufgaben unterstützen.

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Zentrale Atemschutzüberwachung (RZA)

Die RZA (Registrierung und Zeiterfassung von Atemschutzgeräteträgern) erfasst die eingesetzten Atemschutzgeräteträger die sich im Einsatz befinden bzw, als Reservetrupp festgelegt sind.

Die Aufgaben umfassen die Registrierung des Geräteträgers, das Erfassen und überprüfen des Flaschendrucks sowie die Einsatzzeit.

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Zugführer

Der Zugführer ist der Führer eines kompletten Feuerwehrzuges (mind. 2 Löschgruppen + Gerät). Man unterscheidet zwischen Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug.

Sofern die eingesetzten Kräfte die Stärke eines Zuges nicht überschreiten oder nicht eine übergeordnete Führungskraft die Leitung übernimmt, kann ein Zugführer Einsatzleiter sein.

Bei Einsätzen, die mehr als einen Zug erfordern (Großschadenslagen), übernimmt ein Verbandsführer das Kommando. In solchen Fällen werden Zugführer oft als Abschnittsleiter eingesetzt.

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Einsatzleiter Feuerwehr

Führungsebenen nach FwDV 100

Bei den Feuerwehren in Deutschland ist die Einsatzleitung in der FwDV 100 geregelt.

Angabe der Personalstärke

Nach der taktischen Gliederung der Einsatzkräfte ergeben sich die folgenden Führungsebenen:

  • Ebene der taktischen Einheiten mit

o dem Trupp 0/0/2/2 (2 Personen),
o dem selbstständigen Trupp 0/1/2/3 (3 Personen),
o der Staffel 0/1/5/6 (6 Personen),
o Gruppe 0/1/8/9 (9 Personen) und
o Zug 1/3/18/22 (22 Personen);

  • Ebene der taktischen Einheit Verband (54 Personen);
  • Ebene der Verbände, die je nach Lage und Bedarf zur Erfüllung eines bestimmten Auftrages aufgestellt werden.

Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen unterschieden:

  • Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit: taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen und einer Führungseinrichtung, zum Beispiel einer Leitstelle.
  • Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten: Zug oder Verband an einer Einsatzstelle, Führungstrupp oder Führungsstaffel, Führungseinrichtungen.
  • Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe: Verband an einer Einsatzstelle, Führungsgruppe, Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab: mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet, Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises, Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)

 

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